Seit April 2015 konnten wir knapp 450 bedürftige Menschen mit kostenlosen Rechnern ausstatten und dadurch deren Teilhabe am digitalen und gesellschaftlichen Leben verbessern oder erst ermöglichen. Geleistet wurde und wird diese Arbeit mit viel Herzblut von einer guten Handvoll aktiver Vereinsmitglieder – ehrenamtlich in der Freizeit und in privaten Räumen.
Gerade das Lagern und Reparieren der Rechner in der eigenen Wohnung stellte von Anfang an und insbesondere nach der Annahme größerer Hardwarespenden eine große Herausforderung und zunehmend auch eine Belastung für die persönliche Wohnsituation dar. Umso größer war für uns die Freude, als wir nach langer und intensiver Suche im Sommer 2017 endlich einen geeigneten Lagerraum gefunden hatten. Da sich unser gemeinnütziger Verein ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, die Computer – auch aus rechtlichen Gründen – nur kostenlos weitergegeben werden und gewisse vereinstypische Ausgaben, wie z. B. für die Haftpflichtversicherung und Kontoführung, den Druck von Infomaterialien und unterschiedlichen Bedarf für die Instandsetzung der Rechner, bestehen, stellten wir bei der Stadt Waldkirch einen Antrag auf Mietzuschuss für unseren Lagerraum.
Konkret wurde die Übernahme der monatlichen Mietkosten von 60 € für einen Zeitraum von 2 Jahren ab 2018 beantragt. Es handelte sich demnach um einen Betrag von 1.440 €. Die Kosten für die Kaution sowie für drei Monatsmieten für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 konnten wir durch eine erfolgreiche Spendenkampagne über betterplace.org selbst generieren. An dieser Stelle nochmals vielen herzlichen Dank an all unsere Unterstützer*innen!
Unseren Zuschussantrag an die Stadt Waldkirch ließen wir allen Fraktionen im Gemeinderat und Oberbürgermeister Götzmann im August 2017 zukommen. Zudem stellte unsere Beisitzerin im Vorstand, Annette Linder, bei der Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschusses am 20. September und bei der Sitzung des Gemeinderats am 27. September das Anliegen des Computertruhe e. V. kurz persönlich vor und bot so die Gelegenheit für konkrete Rückfragen.
Leider wurde unser Zuschussantrag knapp (13 Gegenstimmen, 12 Ja-Stimmen) vom Gemeinderat am 21. November in der Beratung zum Haushaltsplanentwurf 2018 abgelehnt. Den Gemeinderatsmitgliedern, die innerhalb ihrer Fraktionen Überzeugungsarbeit für unseren Antrag geleistet und diesem zusgestimmt haben, danken wir herzlich. Für uns ist selbstverständlich auch nachvollziehbar, dass nicht jeder Antrag auf finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Zwecke durch die Stadt Waldkirch – möge er sozial und persönlich noch so gerechtfertigt erscheinen – genehmigt werden kann.
Über die Ablehnung unseres Antrags sind wir dennoch enttäuscht. Insbesondere, da diese unser schon als gelöst scheinendes „Raum-Zeit-Geld-Problem“ wieder akut werden lässt und uns schlichtweg gesagt von unserer eigentlichen Vereinstätigkeit abhält. Aber auch, weil die Argumente für die Ablehnung für uns nicht schlüssig sind und in einem kurzen Gespräch auf Augenhöhe hätten ausgeräumt werden können. Deshalb möchten wir hier auf die von der Stadt Waldkirch aufgeführten Gründe für die Ablehnung unseres Zuschussantrags eingehen.
Die Leistungen des Vereins kommen nicht nur Menschen der Stadt Waldkirch zugute.
Zitat aus der Ablehung des Zuschussantrags:
„Der Verein ist allerdings nicht nur in Waldkirch, sondern im gesamten Landkreis und bis nach Freiburg aktiv. Die Leistungen des Vereins kommen somit zwar einer Vielzahl an Menschen aus einem großen Einzugsgebiet zugute.“
Gegenargument:
Laut § 57, Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehört der Vereinssitz zu den Mindesterfordernissen an die Satzung eines eingetragenen Vereins. Der Sitz muss sich in Deutschland befinden, ist im Grundsatz frei bestimmbar und die gewählte Gemeinde muss klar benannt werden (d. h. es ist nicht möglich, beispielsweise einen Landkreis oder ein Bundesland als Vereinssitz einzutragen). Vorausgesetzt wird zudem, dass der Verein an seinem gewählten Sitz aktiv ist. Der Vereinssitz bestimmt neben den gerichtlichen auch die behördlichen Zuständigkeiten, begrenzt jedoch nicht dessen Wirkungsgebiet (siehe Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesjustizministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
Wir haben Waldkirch als unseren Vereinssitz gewählt, da unsere Mitglieder überwiegend in Waldkirch und den umliegenden Gemeinden wohnen und wir auch vorrangig hier in der Region aktiv sind. Zudem entstand die Idee zur Computertruhe im Rahmen des Netzwerks Flüchtlinge Waldkirch und die Zusammenarbeit mit den anderen „Netzwerker*innen“ setzt bis heute wertvolle Synergieeffekte für alle Seiten frei.
Aufgrund der durch den Vereinssitz gegebenen behördlichen Zuständigkeit und unserem Engangement hier vor Ort haben wir unseren Zuschussantrag an die Gemeinde Waldkirch gestellt.
Dass wir mit unserer Arbeit nicht nur bedürftige Menschen in Waldkirch, sondern auch in den umliegenden Gemeinden unterstützen, ist unser Verständnis von Gleichbehandlung und Gemeinnützigkeit und deckt sich mit § 52, Abs. 1 der Abgabenordnung. Unsere Hardwarespender*innen stammen aus der gesamten Region und teilweise auch aus anderen Bundesländern und wir haben die Kapazität dazu, auch Menschen außerhalb Waldkirchs, mit Computern zu versorgen. Es besteht demnach kein Anlass dazu, unser Wirkungsgebiet künstlich räumlich auf Waldkirch zu beschränken und den Personenkreis, dem die Förderung zugute kommt, dadurch abzuschließen. Auch andere gemeinnützige Vereine, die durch kommunale Gelder unterstützt werden, wie z. B. Sportvereine, Kleiderläden oder Beratungsstellen, sind ebenfalls nicht auf in der Gemeinde wohnhafte Personen begrenzt.
Die Leistungen des Vereins werden kostenlos abgegeben.
Zitat aus der Ablehung des Zuschussantrags:
„Da der Verein die Geräte und Leistungen jedoch kostenlos abgibt, widerspricht dies dem Grundsatz des vorrangigen Einsatzes privater Mittel vor öffentlichen Mitteln.“
Gegenargument:
Wir Vereinsmitglieder setzen bereits immense private Mittel ein: Ungezählte Stunden ehrenamtlicher Arbeitszeit, Gelder in Form von Mitgliedsbeiträgen, Stromkosten etc. – sowie natürlich unsere privaten Räumlichkeiten zur Lagerung. Wenn unsere Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ausreichen würden, um unseren Lagerraum zu finanzieren, hätten wir sicherlich keine öffentlichen Mittel hierfür beantragt.
Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Gemäß unserer Satzung geben wir entsprechend § 52 und § 53 der Abgabenordnung die von uns instandgesetzte Computerhardware nur an bedürftige Personen und an andere gemeinnützige Organisationen ab. Privatpersonen weisen uns ihre Berechtigung beispielsweise mit ihrem aktuellen Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, über Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes oder mit ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis als Asylbewerber*in nach. Dadurch belegen uns unsere Empfänger*innen, dass sie bereits auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und dies durch die zuständigen Behörden geprüft wurde. Sie verfügen demnach nicht über ausreichend private Mittel und beziehen bereits öffentliche Mittel.
Zitat aus der Ablehung des Zuschussantrags:
„Da der Verein jedoch sämtliche Leistungen kostenlos abgibt und somit auf eine alternative und auch naheliegende Finanzierung der Mietkosten verzichtet, empfiehlt die Verwaltung, den Zuschussantrag abzulehnen.“
Gegenargument:
Die Idee, von den Empfänger*innen unserer Rechner einen kleinen (symbolischen) Geldbetrag zu verlangen, um damit u. a. die Raummiete zu finanzieren, wurde innerhalb des Vorstands und auch auf unseren öffentlichen monatlichen Vorstandssitzungen bereits mehrfach erörtert. Ergänzend haben wir uns ausführlich von einem Steuerfachanwalt und -berater sowie einem Rechtsanwalt der Stiftung Deutsches Ehrenamt e. V. beraten lassen. Von beiden Experten wurde uns aus folgenden Gründen davon abgeraten:
- Würden wir die Geräte verkaufen, so würden wir der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen. So lange wir die Geräte verschenken, müssen wir keine Gewährleistung für diese geben, d. h. unsere Empfänger*innen können keine rechtlichen Ansprüche an uns stellen, sollte eines der ausgelieferten Geräte plötzlich nicht mehr funktionieren. Zudem haften wir dadurch nicht für Schäden, die ggf. durch die Geräte entstehen könnten (ausgenommen, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit bei der Instandsetzung unsererseits vor). Wir prüfen und reparieren die Hardware mit größter Sorgfalt. Dennoch handelt es sich um Gebrauchtware, bei der wir nicht jede einzelne Lötstelle auf den Platinen und jeden Kondensator bis ins Detail durchprüfen können. Unsere Empfänger*innen klären wir über diesen Umstand mündlich und schriftlich auf und sie bestätigen uns dies mit der Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung für das jeweilige Gerät.
- Durch den Verkauf der Rechner oder einzelner Komponenten wären die Kriterien eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllt – unabhängig davon, ob dadurch Gewinne erzielt würden oder ob das Entgelt nur die Kosten decken oder sogar zu Verlusten führen würde. Da der Hauptzweck des Computertruhe e. V. die Weitergabe instandgesetzter Computer ist, wäre bei deren Verkauf der Zweck des Vereins rechtlich eindeutig auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet (siehe Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesjustizministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). Wir wären kein „Idealverein“ mehr und würden zudem unsere Gemeinnützigkeit verlieren, da wir in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern, die aufgearbeitete Second-Hand-Rechner verkaufen, stehen würden.
- Die Empfänger*innen zu einer „freiwilligen Spende“ in selbgewählter Höhe zu „verpflichten“ ist rechtlich ebenfalls nicht zulässig, da diese mit einem Verkauf gleichzusetzen wäre. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wäre hier ebenso die Folge.
- Der Verlust der Gemeinnützigkeit hätte für uns ernste Konsequenzen: Nicht nur unser öffentliches Ansehen sondern auch die Anzahl hochwertiger Hardwarespenden würde sich deutlich reduzieren, da insbesondere Firmen und Gemeinden, aber auch Privatpersonen nur gemeinnützige Einrichtungen unterstützen können oder möchten. Auch müsste unser geschäftsführender Vorstand in diesem Fall rechtliche Konsequenzen fürchten und mit seinem Privatvermögen beispielsweise für die Geldbeträge an Spenden und Mitgliedsbeiträge, die durch den Verein als steuerbefreit ausgewiesen wurden, haften.
Wie bereits geschrieben, haben wir vollstes Verständnis dafür, dass die Stadt Waldkirch nicht jeden Zuschussantrag bewilligen kann und wir freuen uns für alle anderen gemeinnützigen Einrichtungen, die im Jahr 2018 finanzielle Unterstützung erhalten werden.
Die detaillierte Auseinandersetzung mit den Ablehnungsgründen dient dazu, unser kontinuierliches „Raum-Zeit-Geld-Problem“ zu veranschaulichen und neue Lösungsstrategien zu entwickeln.
Fakt ist:
- Ohne einen Lagerraum können wir unsere Vereinsarbeit nicht mehr im bisherigen Rahmen fortführen.
- Durch unsere Mitgliedsbeträge für das Jahr 2018 können wir die Monatsmieten bis inklusive März 2018 selbst tragen. Falls sich für den Zeitraum danach keine alternative Finanzierung ergibt, werden wir den Lagerraum zum 01. April 2018 kündigen und räumen.
- Wir sind nur eine handvoll Aktiver, die neben Beruf und Familie bereits viel Zeit in den Computertruhe e. V. investieren. Und wir machen das immer noch sehr sehr gerne! Was wir jedoch nicht haben, sind zusätzliche Ressourcen, um die Lagerräumlichkeiten privat zu finanzieren oder durch Aktionen wie Kuchenverkäufe, Altpapiersammlungen etc. Gelder hierfür einzunehmen.
Deshalb unsere Bitte um Unterstützung:
- Auf betterplace.org haben wir eine neue Spendenkampagne zur Finanzierung unseres Lagers eingerichtet. Auch kleine Beträge leisten einen wertvollen Beitrag dazu, dass wir weiterhin bedürftige Menschen mit Computern ausstatten können.
- Helft uns dabei, finanzielle Unterstützung von öffentlichen Stellen oder Stiftungen zu erhalten, indem ihr uns auf entsprechende Angebote aufmerksam macht und/oder uns bei der Bewerbung um diese unterstützt.
Vielen Dank!