Archiv für den Monat: August 2020

Laptopspende der „CC4Remarketing GmbH“

Auf einem Tisch im Freien befinden sich drei Laptopstapel. Zwei mit vier Geräten und einer mit zwei Geräten. Die obersten drei Computer sind aufgeklappt, aber ausgeschaltet.
Diese zehn ausgezeichneten Laptops sind für Schüler*innen der Berufsschule in Waldkirch reserviert.

Die CC4 Remarketing GmbH mit Niederlassungen in Wien und Denzlingen versteht sich als IT-Dienstleister und hat sich auf professionelles Remarketing von IT-Altgeräte von der Abholung bis zur zertifizierten Datenlöschung spezialisiert.

Das Unternehmen hat uns freundlicherweise zehn leistungsfähige und erstklassige Laptops für unsere Homeschooling-Kampagne zur Verfügung gestellt und freut sich, dass es damit gemeinsam mit uns zehn Schüler*innen des Beruflichen Schulzentrums Waldkirch unterstützen kann.

Wir möchten uns herzlich bei der CC4 Remarketing GmbH für diese fabelhafte Sachspende bedanken.

Einladung zum nächsten offenen Treffen und zur Vorstandssitzung

Am 19. August um 20:00 Uhr finden das nächste offene Treffen und parallel die nächste Vorstandssitzung in Form einer Videokonferenz statt. Neben den Vereinsmitgliedern sind wie gewohnt ebenfalls alle anderen an der Computertruhe interessierten Menschen herzlich willkommen.

Tagesordnung:

  1. Fragen zum letzten Protokoll
  2. Standortübergreifender Austausch mit unseren Mitgliedern
  3. Einladung zur Teilnahme an der Kampagne „Ehrenamt zeigt ein Gesicht“ in Emmendingen
  4. Bestimmung der nächsten Schritte zum Aufbau des Wikis
  5. Sonstiges

Integritätsprüfung und sichere Datenlöschung von Flash-Speichern mit „f3“ und „H2testw“

Der Hauptzweck der Computertruhe ist ja bekanntlich die Instandsetzung und kostenlose Weitergabe gebrauchter Computer. Dessen ungeachtet erhalten wir dennoch ab und zu Sachpenden, die wir konkret hierfür nicht benötigen, bspw. USB-Hubs, externe Kartenlesegeräte oder Netzwerk-Switches. Sind diese funktionstüchtig, landen sie daher in aller Regel in unserer Fundtruhe. Dieses Verfahren gilt ebenso für externe Speichermedien, wobei wir in diesem konkreten Fall noch zusätzlich die folgenden Dinge berücksichtigen müssen:

Ein USB-Stick, auf dessen Oberseite das „Computertruhe“-Logo gedruckt wurde, steckt in einer USB-Buchse eines Laptops.
Ein herkömmlicher USB-Speicherstick.
  • Datenvernichtung: Für Festplatten und SSDs nutzen wir dieselben Software-Werkzeuge, wie für die in den Desktops und Laptops eingesetzten Festspeicher – auf die hier allerdings nicht näher eingegangen werden soll. Diese Methoden greifen hingegen nicht bei diversen Medien, die mit Flash-Speicherbausteinen ausgestattet sind, wie USB-Speichersticks oder Speicherkarten.
  • Integritätsprüfung: Bereits seit Beginn des Jahrtausends tauchen immer wieder gefälschte USB-Sticks auf, deren manipulierte Controllerchips dem Betriebssystem eine größere Speicherkapazität melden als tatsächlich verbaut ist. Ärgerlich ist dabei nicht nur, dass man zu viel Geld für eine Fälschung ausgegeben hat. Unglücklicherweise bemerkt man zudem überhaupt nicht, dass alle Daten, die überhalb der physisch vorhandenen Kapazität geschrieben wurden, unwiederbringlich verloren sind. Erst durch den Versuch des Lesens wird man sich dessen bewusst.

Abhilfe schaffen hier die beiden Tools f3 – Fight Flash Fraud für den Einsatz unter GNU/Linux, FreeBSD, macOS oder Windows (Cygwin) und H2testw für Windows.

f3 – Fight Flash Fraud

f3 ist quelloffene und freie Software und wie oben geschrieben für unterschiedliche Systeme verfügbar. So ist sie u. a. bereits seit mehreren Jahren in den Standardpaketquellen Debians und in denen seiner vielen Derivate, wie Ubuntu oder Linux Mint enthalten.

Installation

Für das folgende Beispiel nutzen wir Ubuntu. In diesem konkreten Fall genügt daher ein einfaches sudo apt install f3, um die Installation durchzuführen.

Vorbereitung

Bevor das Speichermedium getestet werden kann, muss es partitioniert und formatiert werden. Dafür kann man den Gnome Partition Editor, kurz GParted genannt, verwenden, welcher ebenfalls in den meisten Standardpaketquellen enthalten sein sollte.

Screenshot des Programms „GParted“, welches Partitionierungsinformationen (Partitionsname, Dateisystem, Größe etc.) eines 4 GB Speichermediums darstellt.
Das Hauptfenster von „GParted“, einer grafischen Benutzeroberfläche für die Partitionierungsbibliothek „libparted“.

In unserem Beispiel wurde damit ein (anscheinend) 4 GB großer USB-Stick mit einer einzigen Partition ausgestattet und darin ein FAT32-Dateisystem angelegt.

Prüfung

Für die Überprüfung unseres USB-Sticks nutzen wir die beiden Werkzeuge f3write und f3read aus dem f3-Programmpaket.

Schreibtest

Zu Beginn muss der Stick mit Testdaten befüllt werden. Dies erreicht man durch die Eingabe von f3write /media/[MOUNT_POINT]/ in der Kommandozeile. Hierdurch werden durchnummerierte Dateien mit je einer Größe vom 1 GB erstellt – ausgenommen der letzten, welche einfach den restlich verfügbaren Platz belegt.

Screenshot eines Terminal-Fensters unter „Ubuntu“, welches die Ausgabe des Befehls „f3write“ beinhaltet. Die Informationen decken die Gesamtgröße des Mediums, die Namen der vier (erfolgreich) erstellten Dateien und die durchschnittliche Schreibgeschwindigkeit ab.
Der Befehl „f3write“ befüllt das Speichermedium bis zum Rand mit Testdaten.

Im Beispiel hat dieser Vorgang wunderbar geklappt und es wurden erfolgreich vier Testdateien erstellt. Ganz nebenbei erwähnt sind diese übrigens kompatibel zum Dateiformat von H2testw.

Lesetest

Die Überprüfung, ob die Testdaten korrekt geschrieben werden konnten, übernimmt der Befehl f3read /media/[MOUNT_POINT].

Screenshot eines Terminal-Fensters unter „Ubuntu“, welches die Ausgabe des Befehls „f3read“ beinhaltet. Die Informationen decken v. a. die Gesamtgröße des Mediums, die Namen der vier (erfolgreich) validierten Dateien und die durchschnittliche Lesegeschwindigkeit ab.
Der Befehl „f3read“ liest und validiert die zuvor von „f3write“ geschriebenen Testdaten.

Glück gehabt! Es handelt sich um keinen Fake-Stick und auch sonst wurden keinerlei Fehler entdeckt. Somit können im letzten Schritt einfach die Testdateien gelöscht und der Speicherstöpsel gefahrlos genutzt werden.

Und es gibt auch noch einen positiven Nebeneffekt: Durch die komplette Befüllung des Speichermediums mit Daten, können die zuvor darauf gelöschten Dateien nicht rekonstruiert werden.

Weitere Helferlein

Das f3-Paket beinhaltet übrigens noch drei weitere Programme:

  • f3probe setzt ein Prüfverfahren ein, das v. a. für sehr große Speichermedien gedacht ist. Denn für die Integritätsprüfung müssen bei diesem Vorgehen weitaus weniger Daten geschrieben werden, wodurch der Prozess sehr viel schneller abläuft. Der Vorteil der kompletten Datenvernichtung ist dadurch allerdings nicht mehr gegeben.
  • f3fix dient der Erstellung einer passgenauen Partition, um einen Fake-Stick trotzdem gefahrlos verwenden zu können.
  • f3brew ist für alle die Menschen interessant, die verstehen möchten, wie diese Fake-Speichermedien im Detail funktionieren.

Es sei noch erwähnt, dass diese drei Tools in der aktuellen Version 7.2 als experimentell eingestuft sind und auf eigene Gefahr genutzt werden.

H2testw

Auch mit der kostenlosen Freeware H2testw lassen sich Speichermedien auf Fehler überprüfen und gelöschte Daten sicher überschreiben. Und obwohl das Tool vor zwölf Jahren ursprünglich für Windows XP geschrieben wurde, lässt es sich auch heute noch problemlos unter Windows 10 einsetzen. Wenn man möchte, kann man es sogar mittels Wine unter POSIX-kompatiblen Betriebssystemen wie GNU/Linux oder diversen Unix-Systemen betreiben.

Installation

Eine Installation ist nicht notwendig. In dem herunterladbaren Archiv befinden sich lediglich die direkt ausführbare Programmdatei und zwei Textdateien mit Informationen zum Tool in deutscher und englischer Sprache.

Vorbereitung

Bevor das Speichermedium getestet werden kann, muss es partitioniert und formatiert werden. Unter Windows bietet sich hierfür die Datenträgerverwaltung an.

Screenshot der in „Windows 10“ eingebauten Applikation „Datenträgerverwaltung“, welches Partitionierungsinformationen (Dateisystem, Status, Kapazität etc.) eines 4 GB Speichermediums darstellt.
Die „Datenträgerverwaltung“ ist ein Systemhilfsprogramm, mit dem u. a. Datenträger initialisiert, partitioniert und formatiert werden können.

Prüfung

Die Oberfläche des Programms ist sehr überschaubar, funktional und selbsterklärend. Im Normfall genügen lediglich ein paar wenige Klicks, um einen Test zu starten. Erst das Laufwerk über die Schaltfläche Ziel wählen angeben und anschließend die Schaltfläche Schreiben + Prüfen betätigen, damit die Prüfung beginnt.

Screenshot des Programms „H2testw“, welches das Hauptfenster zeigt. Dort lässt sich u. a. das Ziellaufwerk und die zu schreibende Testdatenmenge festlegen und der Schreib-/Lesetest starten.
Das Hauptfenster des Tools „H2testw“ ist ziemlich aufgeräumt und selbsterklärend.

Schreib- und Lesetest werden bei H2testw übrigens direkt hintereinander ausgeführt und zusammen mit weiteren Informationen und dem Resultat der Prüfung in einem weiteren Fenster dargestellt.

Screenshot des Programms „H2testw“, welches das Testfenster zeigt. Dort wird zum einen der Fortschritt des Tests angezeigt, aber auch die geschriebenen und geprüften Datenmengen, die Schreib-/Lesegeschwindigkeiten sowie das Testresultat.
Dieses Fenster zeigt neben dem Fortschritt auch alle interessanten Daten des Testdurchgangs an.

Da derselbe USB-Stick wie für den f3-Test verwendet wurde, gibt es erwartungsgemäß auch jetzt keinerlei Fehler, weshalb die Testdateien gelöscht und der Stick von nun an ganz regulär genutzt werden kann.

Screenshot des „Windows 10“-Dateimanagers, welcher den Inhalt des getesteten Speichermediums darstellt. Direkt im Hauptverzeichnis sind vier Testdateien aufgelistet.
Analog zu „f3“ befinden sich nach der Prüfung noch Testdateien auf dem Speichermedium, die man getrost löschen kann.

Wie kommen bedürftige Schüler*innen an Computer? – Update

Dass eine Rückkehr zum Regelschulbetrieb mit reinem Präsenzunterricht nach den Sommerferien realitätsfernes Wunschdenken ist, dürfte inzwischen allen klar sein: Die Corona-Infektionszahlen steigen, der Deutsche Lehrerverband und der Bundeselternrat kritisieren ungenügende Hygienekonzepte und in Mecklenburg-Vorpommern mussten wenige Tage nach dem Schulstart schon wieder zwei Schulen coronabedingt schließen. Dass digitales Lernen und Homeschooling im nächsten Schuljahr weiterhin begleitend stattfinden (müssen), ist die logische Konsequenz.

Es ist Fakt, dass es in Deutschland viele Schüler*innen gibt, die keinen geeigneten Computer hierfür haben und deren Familien sich gerade in der jetzigen Situation ein solches Gerät nicht leisten können. Das sehen wir allein schon an der überwältigenden Anzahl an Anfragen, die im Rahmen unserer Homeschooling-Aktion bei uns eingegangen sind und uns weiterhin nahezu täglich erreichen.

Dass der damit fortschreitenden Digitalen Spaltung im Bildungswesen bis zum Beginn des neuen Schuljahrs von staatlichen Stellen effektiv und flächendeckend entgegengewirkt wird, ist leider nicht feststellbar. Zuerst sollten bedürftige Schüler*innen für den Kauf eines Rechners einen Zuschuss in Höhe von 150 € bekommen. Kurz darauf sah ein staatliches Förderprogramm vor, dass die Schulträger dieses Geld bekommen, Endgeräte beschaffen und diese dann an Schüler*innen verleihen sollen, die aufgrund ihrer häuslichen Situation nicht über geeignete Computer verfügen. Ein absolut guter und richtiger Ansatz – doch leider in der Umsetzung von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich und stets stark von den einzelnen Schulträgern und engagierten Lehrkräften abhängig. Außerdem bleibt die Frage offen, ob es dadurch wirklich gelingt, rechtzeitig zum neuen Schuljahr wirklich alle Schüler*innen entsprechend auszustatten.

Erst vor wenigen Tagen schürte eine von vielen großen Medien aufgegriffene dpa-Meldung, wie bspw. im ZEIT ONLINE-Artikel „Jobcenter muss Schülern Computer bezahlen“ niedergeschrieben, Hoffnung darauf, dass bedürftige Schüler*innen nun generell einen Anspruch darauf hätten, vom Jobcenter 300 € für die Anschaffung eines Computers zu bekommen. Leider handelte es sich nur um eine Einzelfallentscheidung des Sozialgerichts Mannheim. Die Bundesagentur für Arbeit lehnt weiterhin eine generelle Unterstützung ab.

Welche Möglichkeiten haben nun also bedürftige Schüler*innen, um nach den Sommerferien am digitalen Lernen und Homeschooling mit einem eigenen Rechner zu Hause teilnehmen zu können?

  1. Schulleitung bzw. -träger kontaktieren und auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel hinweisen, mit denen Schulcomputer gekauft und dann an die bedürftigen Schüler*innen weiterverliehen werden können.
  2. Selbst vor dem jeweils zuständigen Sozialgericht klagen und sich auf das Mannheimer Urteil berufen – und damit den Druck für eine bundesweit gültige Rechtsprechung erhöhen.
  3. Vereine und Projekte finden, die gespendete Rechner instandsetzen und in der Regel kostenlos an bedürftige Menschen weitergeben. Hier kann ein Blick auf unsere Standortkarte helfen. Bitte beachtet dabei, dass diese Angebote in der Regel von Ehrenamtlichen in ihrer Freizeit gestemmt werden und mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen ist.
  4. Manchmal steht vielleicht doch ein kleines Budget für die Anschaffung eines Rechners zur Verfügung oder man gehört zu denen, die wenig finanziellen Spielraum aber keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Für diesen Fall haben wir gemeinsam mit einigen unserer Mastodon– und Twitter-Followern eine kleine Liste mit Computerläden in alphabetischer Reihenfolge zusammengestellt, welche u. a. gebrauchte Rechner inklusive Gewährleistung zu günstigen Preisen anbieten:

Auktionsplattformen möchten wir hier übrigens ausdrücklich nicht empfehlen. Leider wird dort allzu oft überteuerter Schrott angeboten und die Not der Menschen ausgenutzt. Zudem gibt es bei Privatverkäufen keine Garantie. Wir kennen leider einige Fälle, bei denen die Käufer*innen ihr weniges, angespartes Geld auf solchen Plattformen verloren haben.

Disclaimer: Wir haben in der Vergangenheit schon einige Sachspenden von notebookgalerie.de erhalten und das Unternehmen dahinter ist seit kurzem unser erster offizieller Spendenpartner.

Nachtrag vom 19. November 2022

Der Onlineshop gebrauchtcomputer24.de wurde dauerhaft geschlossen.