Mitgliederversammlung

Liebes Mitglied der Computertruhe,

unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, 22. Juni, um 15:00 Uhr im Bürgertreff Kollnau (Hildastraße 2a) in Waldkirch statt.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  1. Begrüßung
  2. Bestimmung der/des Versammlungsleiterin/Versammlungsleiters und der/des Protokollführerin/Protokollführers
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Abstimmung der Tagesordnung
  5. Tätigkeitsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
  6. Kassenbericht des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2018
  7. Bericht der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2018
  8. Aussprache zu den Berichten 2018
  9. Entlastung des Vereinsvorstands für das Geschäftsjahr 2018
  10. Tätigkeitsbericht des Vorstands für das bisherige Geschäftsjahr 2019
  11. Kassenbericht des Schatzmeisters für das bisherige Geschäftsjahr 2019
  12. Bericht der Kassenprüfer für das bisherige Geschäftsjahr 2019
  13. Aussprache zu den Berichten 2019
  14. Entlastung des Vereinsvorstands für das bisherige Geschäftsjahr 2019
  15. Satzungsänderungsanträge
  16. Anträge an den Vorstand
  17. Sonstiges
  18. Verabschiedung

Wir freuen uns darauf, dir vom vergangenen Vereinsjahr der Computertruhe berichten und gemeinsam mit dir die Zukunft des Vereins gestalten zu dürfen.

Falls du verhindert sein solltest, kannst du dich gemäß § 6 Abs. 8 unserer Vereinssatzung durch ein anderes Vereinsmitglied vertreten lassen. Bitte beachte, dass hierfür eine schriftliche Vollmacht vorliegen muss und dass jedes anwesende Vereinsmitglied nur eine Vertretung übernehmen kann.

Falls du einen oder mehrere Anträge zur Tagesordnung hast, dann reiche diese bitte gemäß § 6 Abs. 2 unserer Vereinssatzung mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand ein. Der Vorstand wird diese dann auf der Vereins-Website unter https://computertruhe.de/neuigkeiten/ veröffentlichen. Über die Behandlung von Dringlichkeitsanträgen, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 unserer Vereinssatzung die Mitgliederversammlung. Als antragstellende Person musst du die Dringlichkeit begründen.

Viele Grüße,
die Vorstandsmitglieder des Vereins Computertruhe e. V.