FAQ – Häufig gestellte Fragen

  1. Wie kann ich ein Gerät von euch erhalten?
  2. Wer kann ein Gerät von euch erhalten?
  3. Warum müsst ihr die Bedürftigkeit der Empfänger*innen prüfen und wie macht ihr das?
  4. Welches Betriebssystem installiert ihr auf den Computern?
  5. Wofür sind eure Computer geeignet?
  6. Bietet ihr auch Computerreparaturen an?
  7. Bietet ihr auch Computerkurse oder Beratung bei Softwarefragen an?
  8. Wie lange dauert es, bis ich ein Gerät von euch erhalte?
  9. Was mache ich, wenn der Computer, den ich von euch erhalten habe, nicht mehr richtig funktioniert?
  10. Wie kann ich euch mit Sach- und Geldspenden unterstützen?
  11. Kann ich eine Spendenbescheinigung für Sachspenden erhalten und was ist dabei zu beachten?
  12. Was geschieht mit meinen noch vorhandenen Daten?
  13. Wie kann ich bei euch in der Computertruhe mitmachen?
  14. Ich finde auf der Website keine Telefonnummer von euch – ist das so beabsichtigt?
  15. Unter welcher Lizenz stehen die Texte, Fotos, Grafiken etc., die ihr auf dieser Website verwendet?
  16. Ich habe eine Frage, zu der hier keine Antwort aufgeführt ist. Was soll ich tun?

Wie kann ich ein Gerät von euch erhalten?

Fülle hierzu bitte unser Kontaktformular vollständig aus. Falls das gewünschte Gerät spezielle Anforderungen erfüllen soll, z. B. Mindestvoraussetzungen an die Leistungsfähigkeit, so solltest du uns dies dort mitteilen. Sobald wir ein passendes Gerät für dich haben, kontaktieren wir dich und besprechen die Übergabe.

Spezielle Geräte und Zubehör, die wir üblicherweise nicht mit einem Computer ausliefern oder für die es keine Wartelisten gibt, finden sich in unserer Fundtruhe. Hast du Interesse an einem der dort aufgelisteten Artikel, so reservieren wir ihn gerne für dich.

Wer kann ein Gerät von euch erhalten?

Unser Angebot richtet sich gemäß unserer Vereinssatzung ausschließlich an hilfsbedürftige Personen gemäß § 52 und § 53 der Abgabenordnung. Du kannst deine Berechtigung mit einem der unten stehenden Dokumente nachweisen und uns dieses auf Anfrage digital zukommen lassen oder uns bei der Übergabe des Geräts vorzeigen. Achte bitte darauf, dass es zum Zeitpunkt der Übergabe noch gültig sein muss.

Sozialleistungen

Hier genügt in der Regel die erste Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der vollständige Name, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum des Rechners innerhalb des Förderzeitraums liegen. Wir können zudem lediglich Bescheide akzeptieren, die im Zusammenhang mit den folgenden Sozialleistungen ausgestellt wurden:

  • Bürgergeld (es genügt auch ein vorläufiger Bescheid) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kriegsopferfürsorge nach § 27a Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Analogleistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Aufenthaltstitel

Menschen, die aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach Deutschland geflüchtet sind, können ebenfalls von uns Hardware erhalten. Als Berechtigungsnachweise werden in diesem Fall ausschließlich Aufenthaltstitel mit Flüchtlingsstatus nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) anerkannt. Hierfür muss im Anmerkungsbereich des Aufenthaltstitels einer der folgenden Paragraphen stehen:

  • § 22
  • § 23 Abs. 1
  • § 24
  • § 25 Abs. 1 bis 3
  • § 32 Abs. 1 Nr. 2

Freistellungsbescheid

Neben Privatpersonen können wir auch Organisationen, welche selbst gemeinnützige Zwecke verfolgen, mit Hardware unterstützen. Diese Organisationen weisen uns ihre Berechtigung mit einem aktuellen Freistellungsbescheid ihres Finanzamtes nach. Ein solcher Bescheid ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig. Eine Ausnahme sind Freistellungsbescheide für neu gegründete Organisationen. Diese sind ab dem Ausstellungsdatum nur drei Jahre gültig.

Warum müsst ihr die Bedürftigkeit der Empfänger*innen prüfen und wie macht ihr das?

Der Verein Computertruhe e. V. wurde vom Finanzamt Emmendingen als gemeinnützig anerkannt. Bei einer Prüfung des Vereins durch das Finanzamt müssen wir belegen können, dass alle Vereinsaktivitäten satzungskonform erfolgt sind und nur bedürftige Personen sowie andere gemeinnützige Organisationen Geräte von uns erhalten haben. Wenn wir dies nicht können, könnte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass wir in direkter Konkurrenz zu Unternehmen, die gebrauchte Hardware verkaufen, stehen. Es ist nicht auszuschließen, dass dem Verein in diesem Fall rückwirkend die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Außerdem drohen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Verein. Und sollte dieser zahlungsunfähig sein, sind einzelne Vorstandsmitglieder persönlich haftbar. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann also durchaus das Ende des Vereins bedeuten.

Von den Berechtigungsnachweisen – bei Privatpersonen beispielsweise den aktuellen Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, über Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes oder die aktuelle Aufenthaltserlaubnis als Asylbewerber*in, bei Organisationen den Nachweis der Gemeinnützigkeit – fertigen wir digitale Kopien an. Diese werden von uns verschlüsselt und nur für die Vorstandsmitglieder einsehbar sicher abgespeichert. In Verbindung mit der Empfangsbestätigung, welche die Empfänger*innen bei der Übergabe der Rechner unterschreiben, können wir so bei einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen, dass nur bedürftige Personen und gemeinnützige Organisationen Geräte von uns erhalten haben.

Welches Betriebssystem installiert ihr auf den Computern?

Wir statten unsere Rechner grundsätzlich mit Linux Mint aus. Diese und generell die meisten anderen Linux-Distributionen haben gegenüber Microsoft Windows u. a. die folgenden Vorteile:

  • Kosten: Die meisten Linux-Distributionen sind kostenlos erhältlich und haben Zugriff auf zigtausende, kostenlose Programme, die sich einfach und schnell installieren lassen.
  • Benutzerfreundlichkeit: Heutzutage gibt es viele Distributionen, wie Ubuntu oder eben das darauf basierende Linux Mint, die relativ leicht zu bedienen sind und sich auch für Windows-Umsteiger*innen sehr gut eignen.
  • Anpassungsfähigkeit: Linux-Distributionen können den eigenen Wünschen nach angepasst werden. So existieren bspw. zahlreiche unterschiedliche grafische Benutzeroberflächen und viele verschiedene Sprachen können genutzt werden. Das kommt insbesondere unseren nicht-deutschsprachigen Empfänger*innen zugute.
  • Zuverlässigkeit: Linux-Systeme sind dafür bekannt, sehr stabil zu laufen.
  • Leistung: Linux-Systeme sind oft effizienter und benötigen weniger Systemressourcen als Windows-Systeme. Das macht sie zur idealen Lösung, um ältere Computer nachhaltig weiternutzen zu können.
  • Sicherheit: Linux-Distributionen sind weniger anfällig für Schadsoftware und Sicherheitslücken werden in der Regel sehr schnell und zuverlässig über die integrierte Aktualisierungsverwaltung geschlossen.
  • Privatsphäre: Im Gegensatz zu Windows-Systemen werden standardmäßig keine Telemetriedaten gesammelt und keine Werbeanzeigen ausgespielt. Das bedeutet, dass die eigenen Aktivitäten nicht aufgezeichnet und an den Hersteller übermittelt werden.
  • Open Source: Der Programmcode von Linux-Systemen ist oftmals öffentlich und kann somit von Dritten eingesehen, geändert und genutzt werden, was bei Windows nicht möglich ist. Diese Transparenz ermöglicht es, bspw. potenzielle Sicherheits- oder Datenschutzprobleme zu identifizieren und zu beheben.
  • Freie Software: Linux ist sogenannte Freie Software, welche die Freiheit von Computernutzer*innen in den Mittelpunkt stellt und durch diese vier Freiheiten definiert wird:
    • Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm auszuführen, wie man möchte, für jeden Zweck.
    • Freiheit 1: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen.
    • Freiheit 2: Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen.
    • Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert.

Empfänger*innen steht es natürlich frei, selbst jederzeit ein Windows-Betriebssystem auf ihrem neuen Rechner zu installieren, sofern dieser leistungsstark genug ist und eine legale Lizenz vorliegt. Dies geschieht jedoch auf eigene Verantwortung. Denn in vielen älteren Computern stecken Hardware-Komponenten, die von aktuellen Windows-Versionen nicht mehr unterstützt werden. Oder die Rechner sind grundsätzlich nicht kompatibel zur neuesten Version, derzeit Windows 11. Darum bieten wir hierfür keinerlei Unterstützung an.

Wofür sind eure Computer geeignet?

Die Computer werden von uns so zusammengestellt und größtenteils mit kostenloser Software ausgestattet, dass sie für die folgenden Anwendungsfälle geeignet sind:

  • Internetnutzung („Surfen“, Audio-/Video-Streaming …)
  • Kommunikation (E-Mail, Instant Messaging, Audio-/Videokonferenzen …)
  • Abspielen unterschiedlichster Audio- und Videoformate (auch von Audio-CDs und DVDs, falls ein entsprechendes Laufwerk vorhanden ist)
  • Erstellen und Bearbeiten von Texten, Tabellen und Präsentationen
  • Erstellen und Bearbeiten von Grafiken
  • Spielen (wegen der häufig betagten Hardware handelt es sich in der Regel um einfach gehaltene Spiele)

Bietet ihr auch Computerreparaturen an?

Nein. Reparaturen nehmen wir nur vor, wenn wir die gespendete Hardware für die Weiterverwendung im Sinne unseres Vereinszwecks instand setzen.

Sollte ein von uns ausgeliefertes Gerät einen Hardware-Defekt aufweisen, können wir nach Absprache einen Austausch vornehmen, sofern wir einen Ersatz liefern können.

Trotz großer Sorgfalt beim Reinigen, Testen und Reparieren der Rechner können wir jedoch keine verbindliche Gewährleistung für deren Funktion übernehmen, da es sich um gebrauchte Ware handelt.

Bietet ihr auch Computerkurse oder Beratung bei Softwarefragen an?

Nein. Bei der Übergabe der Geräte weisen wir die Empfänger*innen auf Wunsch in deren Handhabung ein. Darüber hinaus können wir leider keinen Service anbieten. Bei Interesse an Computer-Kursen kannst du dich gerne an andere Anbieter, wie z. B. unseren Partnerverein PC-Initiative Elztal e. V., wenden.

Wie lange dauert es, bis ich ein Gerät von euch erhalte?

Infolge der großen Nachfrage führen wir Wartelisten für Desktops und Laptops. Die Wartezeit für Desktop-Rechner beträgt in der Regel mehrere Wochen, die für Laptops bis zu einem Jahr und ist natürlich abhängig von den nutzbaren Hardware-Spenden, die wir erhalten. Zudem bitten wir dich zu berücksichtigen, dass die Rechner ehrenamtlich von einem kleinen Team in dessen Freizeit aufbereitet werden.

Was mache ich, wenn der Computer, den ich von euch erhalten habe, nicht mehr richtig funktioniert?

Die Geräte, die wir herausgeben, sind gebraucht und in der Regel schon mehrere Jahre alt. Während des Instandsetzungsprozesses testen wir u. a. den Arbeitsspeicher, Festplatten, optische Laufwerke (z. B. DVD-Laufwerke), Webcams, WLAN-Adapter, Lautsprecher, CMOS-Batterien und USB-Ports.

Allerdings können wir weder abschätzen, wann es zu ersten Funktionsstörungen aufgrund des Alters der Hardwarekomponenten kommen wird, noch können wir aus technischen und zeitlichen Gründen jedes Bauteil bis ins kleinste Detail testen. Beispielsweise sind die in Laptops verbauten CMOS-Batterien leider nicht immer leicht zugänglich und es kann durchaus vorkommen, dass man für einen Austausch beinahe das gesamte Gerät auseinandernehmen muss. Darum ersetzen wir diese nur dann, wenn sie entweder leicht zugänglich sind oder wenn das System beim Start selbst bereits darauf hinweist, dass sie ausgetauscht werden müssen.

Aus Kostengründen können wir zudem schwache oder defekte Laptop-Akkus nicht grundsätzlich ersetzen. Die Geräte können jedoch immer mit den mitgelieferten Netzteilen betrieben werden. Kompatible Akkus von Drittherstellern gibt es übrigens selbst für ältere Laptops noch zu kaufen.

Laptops haben in der Regel Sondertasten, um beispielsweise die Helligkeit des Bildschirms zu regulieren oder Medien abzuspielen. Deren Funktionalität wird von den Laptopherstellern zumeist jedoch nur für das Betriebssystem zur Verfügung gestellt, mit welchem das Gerät ursprünglich verkauft wurde. Wir statten allerdings alle Computer mit einem aktuellen Betriebssystem aus, für das noch über einen längeren Zeitraum Funktions- und Sicherheitsupdates gewährleistet werden. Dadurch kann es sein, dass einzelne Sondertasten auf dem Laptop mit dem neuen Betriebssystem nicht wie vorgesehen nutzbar sind. Meist gibt es aber alternative Wege, welche die fehlende Funktionalität ersetzen können. Unter Linux Mint gibt es z. B. ein sogenanntes Applet, mit dem man die Bildschirmhelligkeit anpassen kann.

Analog zum eben genannten Umstand können verschiedene Stromsparmodi, wie z. B. der Schlafmodus, bei einzelnen Rechnern nicht wie gewünscht eingesetzt werden, nachdem sie mit einem neuen Betriebssystem ausgestattet wurden.

Bei Funktionsstörungen, die relativ eindeutig auf einen Hardwaredefekt zurückzuführen sind, kannst du dich über das Kontaktformular erneut an uns wenden. Nach Absprache können wir dir ggf. ein Ersatzgerät oder -teile anbieten, insofern wir etwas Geeignetes zur Verfügung haben. Klassische Hardwaredefekte sind hierbei übrigens:

  • Der Rechner zeigt nach dem Einschalten keinerlei Reaktion. Es sind keine typischen Geräusche hörbar, der Bildschirm bleibt schwarz und es leuchtet und blinkt keines der Lämpchen.
  • Der Bildschirm bleibt dunkel oder zeigt großflächige Störungen.
  • Die Festplatte gibt ungewohnte, klackernde Geräusche von sich.

Bei Softwareproblemen – z. B. bei Schwierigkeiten mit der Installation und Bedienung von Programmen, Befall mit Schadsoftware – bieten wir hingegen keinerlei Hilfestellungen an.

Wie kann ich euch mit Sach- und Geldspenden unterstützen?

Auf unserer Spendenseite findest du nähere Informationen u. a. darüber, welche Kriterien deine Sachspende erfüllen sollte und was wir zur Zeit am dringendsten benötigen. Bitte nutze unser Kontaktformular und gib dort im Nachrichtenfeld an, welche Geräte oder sonstigen Komponenten du uns gerne spenden möchten. Umso detailierter deine Angaben sind, desto schneller können wir herausfinden, ob die Spende für uns geeignet ist, und ggf. die Übergabe mit dir koordinieren.

Möchtest du uns hingegen eine Geldspende zukommen lassen, findest du unsere Kontodaten ebenfalls auf der oben genannten Seite.

Kann ich eine Spendenbescheinigung für Sachspenden erhalten und was ist dabei zu beachten?

Ja, auf Wunsch stellen wir für Sachspenden von Unternehmen eine Zuwendungsbestätigung aus, sobald wir die Spende erhalten und den Wert der Spende ermittelt haben. Allerdings behalten wir es uns im Falle von Privatspenden vor, keine Spendenbescheinigung auszustellen, sofern die Sachspende älter als drei Jahre oder einen Marktwert von weniger als 300 € hat.

Bitte bei Sachspenden von Unternehmen beachten: Die nachfolgenden Hinweise sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr!

Zuwendungsbestätigung und Belege

  • Sachspenden von Unternehmen dürfen nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird. 
  • Diese muss genaue und nachvollziehbare Angaben enthalten welcher Gegenstand gespendet worden ist, z. B. Alter, Zustand, historischer Kaufpreis usw.
  • Wichtig: Für die Erstellung der Zuwendungsbestätigung benötigen wir daher eine Kopie der Rechnung und/oder einen Auszug aus der Buchhaltung oder ggf. sonstige Belege, aus denen Kaufdatum/Alter und Wert der Sachspende nachvollziehbar sind.
  • Das Finanzamt kann diese Belege ebenfalls einfordern, wenn die Zuwendungsbestätigung eingereicht wird.

Wert der Sachspende

  • Bei einer Sachspende eines Unternehmens muss diese prinzipiell aus dem Betriebsvermögen entnommen und in der Buchhaltung entsprechend verbucht werden.
  • Als Entnahmewert ist grundsätzlich der Teilwert (tatsächlicher Wert) anzusetzen, also der Wert, welchen die Hardware zum Zeitpunkt der Spende bei einem Verkauf des gesamten Betriebs anteilig erzielen würde.
  • Aber: Statt dieses Teilwerts kann (wahlweise) auch der Buchwert angesetzt werden, wenn das Unternehmen die Hardware unmittelbar nach der Entnahme für steuerbegünstigte Zwecke spendet (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, Satz 4 und 5 EStG).

Umsatzsteuerpflicht

  • Da Unternehmen bei der Beschaffung von Hardware in der Regel einen teilweisen oder vollen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen haben, muss auf Sachspenden entsprechend Umsatzsteuer abgeführt werden. Damit soll der unversteuerte Letztverbrauch verhindert werden.
  • Aus diesem Grund müssen wir auf der Zuwendungsbestätigung zusätzlich zum angegebenen Wert der Spende die Umsatzsteuer ausweisen.
  • Die Umsatzsteuer muss dabei aber immer aus dem tatsächlichen Wert ermittelt werden.

Anwendungsbeispiel

  • Du spendest einen gebrauchten Computer an uns, der bis auf den Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben ist (Buchwert).
  • Der Computer hat aber noch einen Wert von 100 €, da er noch nicht wertlos ist.
  • Da du den Computer unmittelbar nach der Entnahme an uns spendest, setzt du den Buchwert von 1 € als Entnahmewert an.
  • Die Umsatzsteuer beträgt allerdings 100 € × 19 % = 19 €.
  • Das heißt die Spendenbescheinigung wird auf 1 € + 19 € = 20 € ausgestellt.

Weiterführende Informationen findest du in den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an deine*n Steuerberater*in.

Was geschieht mit meinen noch vorhandenen Daten?

Auf Festplatten gespeicherte Daten werden von uns mit der Hilfe des Spezialprogramms Darik’s Boot and Nuke, kurz DBAN, oder vergleichbaren Programmen vernichtet. Einen kurzen Überblick was DBAN ist und kann, liefert die Wikipedia. Wer die Datenvernichtung in die eigene Hand nehmen möchte, kann sich die kostenlose und freie Software von der Website des Herstellers Blancco herunterladen und sich bei Bedarf ein sehr ausführliches Videotutorial dazu ansehen.

Die Daten auf Solid State Disks (SSDs) werden hingegen mit Hilfe des ATA Secure Erase-Kommandos zerstört. Wer dies selbst erledigen möchte, dem hilft eine Anleitung des Computer-Magazins c’t – magazin für computertechnik weiter.

Nicht alle Daten, die auf Flash-Speicherbausteinen gespeichert sind, lassen sich mit dem ATA Secure Erase-Kommando vernichten. Die Daten auf Datenträgern, wie bspw. sehr alten SSDs, USB-Speichersticks oder Speicherkarten, werden darum mit den Programmen f3 – Fight Flash Fraud oder H2testw unwiederbringlich überschrieben. Ein positiver Nebeneffekt ist dabei, dass gleichzeitig eine Integritätsprüfung des Speichermediums stattfindet.

Sollte ein Datenträger überhaupt nicht mehr funktionsfähig sein, z. B. wegen eines Hardware-Defekts, zerstören wir diesen gewissenhaft mechanisch und führen ihn anschließend der fachgerechten Entsorgung zu.

Wie kann ich bei euch in der Computertruhe mitmachen?

Am besten, indem du ein offizielles Vereinsmitglied wirst. Denn es gibt viel zu tun! Und nicht alle Aufgaben, wie beispielsweise die Abholung von Spenden oder die interne Vereinsarbeit, erfordern Computer-Kenntnisse. Auch Fördermitglieder sind bei uns herzlich willkommen – allein der jährliche Mitgliedsbeitrag hilft uns dabei sehr, längerfristig planen zu können.

Du schraubst selbst gerne an Computern herum und möchtest uns bei der Instandsetzung und Verteilung der Rechner an einem unserer Standorte helfen? Gerne tauschen wir uns mit dir über unsere bisherige Vorgehensweise aus und freuen uns auf deine Ideen sowie deine Unterstützung.

Oder du möchtest die Idee der Computertruhe in deinem Heimatort ebenfalls in die Praxis umsetzen? Dann schare mindestens zwei weitere Personen um dich, die aktiv und Mitglieder des Vereins werden wollen. Dies ist nämlich die Grundvoraussetzung für einen offiziellen neuen Computertruhe-Standort. In dem ihr auf unsere bereits bewährte Infrastruktur, unsere bestehenden Prozesse und das vorhandene Know-how zugreifen könnt, könnt ihr euch voll und ganz auf die Unterstützung bedürftiger Menschen konzentrieren. Außerdem profitiert ihr von unserer Haftpflichtversicherung und wir können ggf. die Miete für ein Lager vor Ort übernehmen.

Für Weiteres setze dich bitte mit uns über das Kontaktformular in Verbindung oder schau einfach bei einem unserer monatlich stattfindenden offenen Treffen vorbei.

Ich finde auf der Website keine Telefonnummer von euch – ist das so beabsichtigt?

Ja. Wir sind nur ein sehr kleines Team, welches dieses Projekt neben Familie und Beruf in seiner Freizeit ehrenamtlich betreibt. Tritt daher bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung. Deine Nachricht landet in unserem Ticketsystem und kann dadurch von uns asynchron, z. B. am Abend oder am Wochenende, strukturiert bearbeitet werden. Zudem gehen so keine Anfragen verloren und wir können die Aufgaben untereinander besser verteilen.
Um uns konkret mit dir abzustimmen, können wir dich natürlich auch telefonisch kontaktieren.

Unter welcher Lizenz stehen die Texte, Fotos, Grafiken etc., die ihr auf dieser Website verwendet?

Logo der Lizenz „Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International“

Alle Texte in diesem Blog stehen, wenn nicht anders angegeben, unter einer Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Logo der Lizenz „Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International“

Alle Bilder, Audiobeiträge und Videos in diesem Blog stehen, wenn nicht anders angegeben, unter einer Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.

Die Logos unserer Partner im Partnerbereich und die von Unternehmen, die nicht in Verbindung mit dem Verein stehen, sind hiervon ausgeschlossen und werden mit freundlicher Genehmigung der entsprechenden Inhaber verwendet.

Ich habe eine Frage, zu der hier keine Antwort aufgeführt ist. Was soll ich tun?

Setze dich einfach mit uns in Kontakt und wir werden unser Bestes geben, um dir weiterzuhelfen.

Beachte hierbei jedoch bitte, dass alle aktiven Mitarbeiter*innen der Computertruhe ehrenamtlich tätig sind und es daher etwas dauern kann bis du eine Antwort erhältst.